Qualitätshandbuch

 23. Ressourcenmanagement

Der Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung in städtischer Trägerschaft.

Die Förderung erfolgt nach gewichteten Buchungen und Gesamtkinderzahl. Dabei werden Kinder mit Behinderung, mit Migrationshintergrund und Kinder unter drei Jahren sowie Schulkinder höher eingestuft als „Regelkinder“.

Der Träger erstellt jährlich einen Haushaltsplan für den Kindergarten.

Finanziell ist jede Gruppe des Hauses durch Einnahmen von Spielgeld fähig, kleinere Anschaffungen zu tätigen.

Spenden und Gewinne aus Veranstaltungen werden in Arbeits- und Spielmaterial umgelegt.