Konzept der altersgeöffneten Gruppe

14. Krankheits- und Fehlzeiten

Ist der Besuch der Einrichtung durch Krankheit des Kindes nicht möglich, werden die Eltern gebeten das Personal zeitnah zu benachrichtigen. Kranke Kinder dürfen die Gruppe im Interesse der gesunden Kinder und zum eigenen Wohl nicht besuchen. Ansteckende Krankheiten müssen bekannt gegeben werden.

Erkrankt ein Kind während des Aufenthaltes im Kinderhaus, muss es von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eine Erreichbarkeit eines Elternteils ist stets erforderlich.

Kinder, die vom Kopflausbefall betroffen sind, dürfen die Einrichtung erst nach Beendigung einer geeigneten Behandlung, Kinder mit Fieber nach 12 Stunden und Kinder mit Durchfallerkrankungen nach 24 Stunden wieder besuchen.