Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können beziehungsweise in welcher Form der Unterricht an Schulen stattfinden kann. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 100 nach wie vor überschreitet, gelten ab Montag, 26. April bis Sonntag, 02. Mai 2021 weiterhin folgende Regelungen im Landkreis.

Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
organisierten Spielgruppen für Kinder ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine
Notbetreuung bleibt zulässig
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