Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
organisierten Spielgruppen für Kinder ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine
Notbetreuung bleibt zulässig.
Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
organisierten Spielgruppen für Kinder ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine
Notbetreuung bleibt zulässig.