Konzept des Hortes

  1. Ziele, Zielgruppe und rechtliche Grundlagen
  2. Räumlichkeiten
  3. Mitarbeiter
  4. Tagesstruktur
  5. Öffnungszeiten, Abholzeiten und „Schickzeiten“, Ferien
  6. Mittagessen, Hausaufgaben, Freizeit
  7. Kooperation mit den Eltern

1. Ziele

Die Familien sind heutzutage oft auf Ganztagsbetreuung angewiesen. Die berufliche Situation vieler Eltern verlangt nach individuell angepasstem Betreuungsangebot. Die Arbeitszeiten von Eltern sind meist unregelmäßig, so dass wir für die Familien ein flexibles Betreuungsangebot anbieten möchten. Unsere Hortgruppe soll eine verlässliche Anschlussbetreuung sein. Bei den Hausaufgaben wollen wir nach Möglichkeit unterstützen jedoch dabei versuchen auch noch Raum für Spiel und Spaß zu lassen.

Wir streben an, durch Raumgestaltung, Atmosphäre, interessante Spiel- und Freizeitangebote den Aufenthalt in der Hortgruppe so angenehm wie möglich zu machen. Dabei wollen wir immer im Blick haben:

  • dass die Kinder gerne zu uns kommen und sich sowohl in den Räumen, als auch in der Kindergruppe wohl fühlen.
  • dass sich die Kinder von den Mitarbeitern angenommen und verstanden fühlen.
  • dass die Kinder den Mitarbeitern vertrauen.
  • dass die Eltern ihr Kind bei uns gut aufgehoben wissen.
  • dass wir veränderte Ansprüche der Kinder und Familien erkennen und ihnen gerecht werden.
  • dass die Eltern bei beruflichen und privaten Engpässen und Notsituationen unbürokratisch und spontan unterstützt werden können.
  • dass die Kinder bestmöglich den schulischen Anforderungen nachkommen können.

Zielgruppe

In unserer Einrichtung bieten wir Platz für 75 Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse. Die Kinder werden in drei feste Gruppen aufgeteilt, die nach Zahlen benannt sind. In der Stammgruppe werden das gemeinsame Mittagessen und die Hausaufgaben erledigt. Während dem Freispiel besteht natürlich die Möglichkeit an gruppenübergreifenden Aktivitäten und Freizeitbeschäftigungen teilzunehmen.

Rechtliche Grundlagen

Unsere pädagogische Arbeit bezieht sich auf die gesetzlichen Anforderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und das SGB VIII.

Im Rahmen des SGB VIII ist es unser Auftrag auf das seelische und körperliche Wohlbefinden der Kinder zu achten. Dies erreichen wir durch gezielte Beobachtung der Kinder, Austausch im Team und daraus resultierendem pädagogischen Handeln.

Bei Bedarf unterstützen wir die Eltern gerne dabei, geeignete Förderangebote und Institutionen (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Beratungsstellen) zu finden, um dem Kind eine adäquate Förderung zu ermöglichen.

Aufnahme

Für die Vorschulkinder aus unserem Kinderhaus , die neu in die Schule kommen, findet im Frühjahr vor Schuleintritt eine allgemeine Abfrage für die Anmeldung statt. Für Kinder, die bereits in der Schule sind, bitten wir die Eltern einfach mit uns Kontakt aufzunehmen.

Für die Kinder aus anderen Einrichtungen bitten wir, die Vormerkung unter der Kategorie „Downloads“ auszufüllen, damit wir bereits die ersten Kontaktdaten für alles Weitere haben.