Qualitätshandbuch

7.Inklusion

Unter Inklusion ist die Wertschätzung der Verschiedenheit menschlichen Lebens, individueller Unterschiede der Kinder und Familien sowie ihre soziale und kulturelle Vielfalt zu verstehen. Zentrale Prinzipien für den Umgang mit individuellen Unterschieden und soziokultureller Vielfalt sind dabei soziale Integration, individuelle Begleitung und kulturelle Offenheit.

Kinder haben das Recht auf bestmögliche gemeinsame Bildung. Durch die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen ermöglicht werden, damit sie ihr Leben soweit wie möglich unabhängig und selbst bestimmt leben können. Es soll für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein, miteinander zu lernen, zu spielen und aufzuwachsen. (s. StMAS Bayern)

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelung des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskonvention damit ein einbeziehendes inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. (s. Website zur Behindertenrechtskonvention der Praetor Verlagsges.mbH)

Jedes Kind ist bei uns mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen willkommen. Die Betreuung aller Kinder unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit fordert und fördert Akzeptanz, Rücksichtnahme und Respekt im sozialen Gefüge. Soziale Teilhabe und Chancengleichheit wird als Grundstein für unabhängiges und selbst bestimmtes Leben ermöglicht, einem individuellen Lerntempo wird Raum gegeben, geeignete Rahmenbedingungen sind zu schaffen.

Kein Kind wird ausgeschlossen, im Vordergrund stehen die Möglichkeiten und Kompetenzen der Kinder, nicht ihre Defizite.

Vor der Aufnahme von Kindern mit Behinderung findet der Erstkontakt in Form eines persönlichen Gesprächs mit den Eltern, der Einrichtungsleitung und der zuständigen Erzieherin statt. Hier werden die Möglichkeiten der Einrichtung, die Vorgaben der Konzeption des Hauses mit den Vorstellungen und Bedürfnissen des Kindes und der Familie ausgelotet. Familiäre Umstände, Lebensgewohnheiten und individuelle Besonderheiten von Kind und Familie sind von größter Wichtigkeit.

Wesentlich für die Einschätzung der Betreuungsbedingungen sind Berichte von Ärzten, Therapeuten und Förderstellen, die den Krankheitsverlauf bzw. das spezifische Handicap des Kindes verdeutlichen. Diese Informationen sind der Einrichtung darzulegen. Ein ständiger Austausch aller Bereiche dieser Erziehungspartnerschaft entscheidet über eine erfolgreiche Inklusion.

Für die Zusage eines Inklusionsplatzes in unserer Einrichtung entscheidet letztendlich die Übereinstimmung der Eltern mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung, die Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels und der Gruppenstärke, die vorhandenen Gruppenstrukturen sowie die räumlichen Möglichkeiten des Kinderhauses.