Konzept der Krippe

14. Krankheits- und Fehlzeiten

Kann das Kind die Krippe nicht besuchen, werden die Eltern gebeten das Krippen-Personal zu benachrichtigen.

Kranke Kinder dürfen die Krippe im Interesse der gesunden Kinder und zum eigenen Wohl nicht besuchen. Ansteckende Krankheiten müssen bekannt gegeben werden.

Bei bestimmten Erkrankungen ist vor der Wiederaufnahme des Krippenbesuchs ein ärztliches Attest erforderlich (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken).

Weiterhin dürfen Kinder, die vom Kopflausbefall betroffen sind, sowie Kinder mit Durchfallerkrankungen die Einrichtung nicht besuchen.