Konzeption der Krippe

14. Krankheits- und Fehlzeiten

Kann das Kind die Krippe nicht besuchen, sind die Eltern verpflichtet, das Krippen-Personal zu benachrichtigen.

Kranke Kinder dürfen die Krippe im Interesse der gesunden Kinder und zum eigenen Wohl nicht besuchen. Ruhe und Geborgenheit in der Familie ist hier zur Erholung nötig. Ansteckende Krankheiten müssen bekannt gegeben werden.

Bei bestimmten Erkrankungen ist vor der Wiederaufnahme des Krippenbesuchs ein ärztliches Attest erforderlich (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken).

Scharlach und Windpocken müssen vom Betreuungsteam an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Weiterhin dürfen Kinder, die vom Kopflausbefall betroffen sind, die Einrichtung nicht besuchen. Kinder die an Fieber oder Durchfall erkrankt sind, dürfen die Einrichtung erst  48 Stunden nach abklingen der Symptome wieder besuchen.